Testo di legge
1Der Landrat ist die gesetzgebende Behörde des Kantons. Er übt die Oberaufsicht über alle Behörden und Organe aus, die kantonale Aufgaben wahrnehmen.
2Er besteht aus 90 Mitgliedern. *
Noch kein Inhalt verfügbar.
1Der Landrat ist die gesetzgebende Behörde des Kantons. Er übt die Oberaufsicht über alle Behörden und Organe aus, die kantonale Aufgaben wahrnehmen.
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