Testo di legge

1Jeder Stimmberechtigte kann wegen Verletzung des Stimmrechts beim Verfassungsgericht Beschwerde führen.

2Insbesondere kann angefochten werden:

a. die Verletzung des Stimmrechts, b. die mangelhafte Vorbereitung und Durchführung von Wahlen und Abstimmungen, c. die Missachtung von Volksbegehren durch den Landrat, d. die unzulässige Übertragung von Befugnissen des Volkes an andere Organe.

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