Testo di legge

1Der Kanton fördert in Zusammenarbeit mit den Gemeinden eine ausgewogene Entwicklung der Volkswirtschaft. Er strebt dabei insbesondere die Erhaltung einer vielseitigen Wirtschaftsstruktur und die Vollbeschäftigung an.

2Die Förderungsmassnahmen haben den Belangen der kleinen und mittleren Unternehmungen, der Landwirtschaft, der Raumordnung und des Umweltschutzes Rechnung zu tragen.

3Der Kanton richtet die eigenen volkswirtschaftlich bedeutsamen Tätigkeiten auf die Ziele der kantonalen Wirtschafts- und Sozialpolitik aus.

4Der Kanton trifft Massnahmen, um die Regelungsdichte und die administrative Belastung für die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), insbesondere für die Kleinst- und Kleinunternehmen, so gering wie möglich zu halten. Das Nähere regelt das Gesetz. *

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