Testo di legge
1Der Kanton sorgt für die Beschaffung von Trink- und Brauchwasser zur Sicherstellung des regionalen Wasserbedarfs. Er kann diese Aufgabe Dritten übertragen.
2Den Gemeinden obliegt die Wasserversorgung in ihrem Gebiet. Sie sind insbesondere für die Wasserverteilung verantwortlich.
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