Testo di legge

1Kanton und Gemeinden streben ein auf die Dauer ausgewogenes Verhältnis zwischen den Naturkräften und ihrer Erneuerungsfähigkeit einerseits sowie ihrer Beanspruchung durch den Menschen anderseits an.

2Sie schützen den Menschen und seine natürliche Umwelt vor schädlichen und lästigen Einwirkungen.

3Namentlich sind Erde, Luft und Wasser rein zu halten, die Schönheit und Eigenart der Landschaft zu bewahren, die Tier- und Pflanzenwelt mit ausreichenden Lebensräumen zu schützen und der Lärm einzudämmen.

4Der Kanton fördert die Anwendung umweltgerechter Technologien.

Noch kein Inhalt verfügbar.