Testo di legge

1Die Mitglieder des Regierungsrates werden gleichzeitig mit der ordentlichen Gesamterneuerung des Grossen Rates und für dieselbe Amtsdauer im Mehrheitswahlverfahren gewählt.

2Für die Wahl bildet das ganze Kantonsgebiet einen einzigen Wahlkreis.

3Unter Vorbehalt des dem Berner Jura garantierten Sitzes sind in den Regierungsrat gewählt:

4Die von den Kandidatinnen und Kandidaten des Berner Jura erzielten Stimmen werden für den Gesamtkanton und für den Berner Jura getrennt ermittelt. Massgebend für die Zuteilung des dem Berner Jura vorbehaltenen Sitzes ist das höchste geometrische Mittel der beiden Ergebnisse. Für die Wahl im ersten Wahlgang ist gleichzeitig die absolute Mehrheit der Stimmen des Gesamtkantons erforderlich.

Noch kein Inhalt verfügbar.