Testo di legge
1Der Kanton und die anderen Träger öffentlicher Aufgaben haften für den Schaden, den ihre Organe bei der Ausübung ihrer hoheitlichen Tätigkeiten widerrechtlich verursachen.
2Das Gesetz umschreibt die Haftung in weiteren Fällen. Es regelt die Verantwortlichkeit der Behörden und des Personals der kantonalen Verwaltung.
3Das Gesetz bestimmt, unter welchen Voraussetzungen der Kanton auch für Schäden einzustehen hat, die seine Organe durch rechtmässiges Handeln verursachen.
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