Testo di legge
1Das Deutsche und das Französische sind die bernischen Landes- und Amtssprachen.
2Die Amtssprachen sind:
3Die Amtssprachen der Gemeinden in der Verwaltungsregion Seeland sind:
4Kanton und Gemeinden können besonderen Verhältnissen, die sich aus der Zweisprachigkeit des Kantons ergeben, Rechnung tragen.7
5An die für den ganzen Kanton zuständigen Behörden können sich alle in der Amtssprache ihrer Wahl wenden.8
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