Testo di legge
1Der Kanton fördert die Zusammenarbeit der Gemeinden.
2Die Gemeinden können sich für die Erfüllung gemeinsamer Aufgaben zu Gemeindeverbänden oder zu anderen Organisationen zusammenschliessen. Das Gesetz kann sie dazu verpflichten.
3Das Gesetz bestimmt, was zwingend in den Verbandsreglementen zu regeln ist.
4Die Mitwirkungsrechte der Stimmberechtigten und der Behörden der einzelnen Gemeinden sind zu wahren.
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