Testo di legge
1Die Finanzaufsicht des Kantons ist durch unabhängige Kontrollorgane sicherzustellen.
2Die Gesetzgebung regelt die Finanzaufsicht über die Organisationen und Personen, die kantonale Leistungen empfangen.
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1Die Finanzaufsicht des Kantons ist durch unabhängige Kontrollorgane sicherzustellen.
2Die Gesetzgebung regelt die Finanzaufsicht über die Organisationen und Personen, die kantonale Leistungen empfangen.
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