Testo di legge
1Kanton und Gemeinden besteuern das Einkommen und Vermögen der natürlichen Personen sowie den Ertrag und das Kapital juristischer Personen.
2Durch Gesetz können weitere kantonale und kommunale Steuern und Abgaben eingeführt werden.
3Bei der Ausgestaltung der Steuern sind die Grundsätze der Rechtsgleichheit und der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu beachten.
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