Testo di legge

1Kanton und Gemeinden führen ihren Finanzhaushalt sparsam, wirtschaftlich und mittelfristig ausgeglichen.

2Sie sorgen für eine umfassende Finanz- und Investitionsplanung.

3Neue Aufgaben dürfen erst übernommen werden, wenn ihre Finanzierung geregelt ist.

4Verwaltungsunabhängige Kontrollorgane prüfen, ob der Finanzhaushalt gesetzmässig geführt wird.

5Das Nähere regelt das Gesetz.

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