Testo di legge

1Kanton und Gemeinden schaffen die Voraussetzungen für eine ausreichende, kostenbewusste medizinische und pflegerische Versorgung der Bevölkerung.

2Der Kanton fördert die Zusammenarbeit der privaten und öffentlichen Einrichtungen im Kanton und in der Region.

3Kanton und Gemeinden fördern die Selbstverantwortung; sie unterstützen die Gesundheitsvorsorge und die Gesundheitserziehung und bekämpfen die Suchtgefahren.

4Kanton und Gemeinden fördern die spitalexterne Kranken- und Gesundheitspflege.

5Der Kanton beaufsichtigt die öffentlichen und privaten Einrichtungen des Gesundheitswesens, die Gesundheitsberufe und das Heilmittelwesen.

6Die freie Heiltätigkeit ist gewährleistet.

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