Testo di legge
1Der Kanton kann eine Anstalt, die Gebäude, Land und Kulturen gegen Schäden versichert, betreiben oder sich an einer solchen beteiligen.
2Der Versicherungsschutz für Gebäude und Land ist obligatorisch.
Noch kein Inhalt verfügbar.
1Der Kanton kann eine Anstalt, die Gebäude, Land und Kulturen gegen Schäden versichert, betreiben oder sich an einer solchen beteiligen.
2Der Versicherungsschutz für Gebäude und Land ist obligatorisch.
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