Testo di legge

1Der Kanton trifft Massnahmen zur Förderung einer leistungsfähigen und den topographischen Verhältnissen angepassten Land- und Forstwirtschaft.

2Er unterstützt insbesondere eigenständige Familienbetriebe, naturnahe Bewirtschaftung und eine breite bäuerliche Grundausbildung.

3Er gewährleistet die Erhaltung der Wälder in ihrer Schutz-, Nutz- und Erholungsfunktion.

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