Testo di legge

1Mit einer Initiative kann der Erlass, die Änderung oder die Aufhebung von Reglementen oder Beschlüssen verlangt werden, die dem obligatorischen oder dem fakultativen Referendum unterliegen.

2Die Initiative kann als allgemeine Anregung oder als ausgearbeiteter Entwurf eingereicht werden.

3Wird mit einer Initiative der Erlass oder die Änderung von Plänen oder Vorschriften verlangt, für die ein Einspracheverfahren vorgeschrieben ist, ist sie nur als allgemeine Anregung zulässig.

4Die Artikel 51 Abs. 1, 52, 54 und 55 gelten im übrigen sinngemäss.

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