Testo di legge
1Einzige Gemeindeart im Kanton ist die Einwohnergemeinde.
2Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit.
3Sie erfüllt alle örtlichen Aufgaben, die nicht vom Bund oder vom Kanton wahrgenommen werden und die nicht sinnvollerweise Privaten überlassen bleiben.
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