Testo di legge

1Durch die Verfassung ist grundsätzlich volle Freiheit anerkannt, und es sind folgende Rechte von selbst gewährleistet: die Gleichheit der Bürger und Gleichberechtigten vor dem Gesetze und die persönliche Freiheit; ferner nach Massgabe der allgemeinen Rechtsbestimmungen die freie Meinungsäusserung durch Wort und Schrift, sowie das Vereins- und Versammlungsrecht; auch ist die Unverletzlichkeit des Hausrechtes ausgesprochen.

2Die Freiheit des Handels, des Verkehrs und der Gewerbe ist nach Inhalt der einschlagenden Bestimmungen gesichert.

3Das Lotteriemonopol steht, soweit es nicht von Bundesrechts wegen eingeschränkt ist, dem Kanton zu. *

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