Testo di legge
1Die oberste Behörde des Landes ist die Landsgemeinde.
2Sie versammelt sich regelmässig je am letzten Sonntag im April, ausserordentlicherweise auf Beschluss des Grossen Rates hin.
3Fällt Ostern auf den letzten Sonntag im April, findet die Landsgemeinde am ersten Sonntag im Mai statt. *
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