Testo di legge
1Der Regierungsrat steht der kantonalen Verwaltung vor. Er beaufsichtigt die andern Träger von öffentlichen Aufgaben.
2Er sorgt für die rechtmässige und wirksame Tätigkeit der Verwaltung und bestimmt im Rahmen von Verfassung und Gesetz die zweckmässige Organisation.
3Im Rahmen der Budgets der grossrätlichen Steuerungsbereiche setzt er die Budgets der ihm zugewiesenen Steuerungsbereiche fest. *
4Er entscheidet nach Massgabe des Gesetzes über Verwaltungsbeschwerden. *
5Er versagt Erlassen die Anwendung, die Bundesrecht, kantonalem Verfassungs- oder Gesetzesrecht widersprechen. *
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