Testo di legge

1Soweit die Verfassung keine Bestimmungen enthält, werden die Grundzüge der Organisation des Grossen Rates und des Verkehrs zwischen dem Grossen Rat und dem Regierungsrat sowie der Justizleitung durch Gesetz geregelt. *

2Die weiteren Bestimmungen über die Geschäftsführung trifft der Grosse Rat in einer Geschäftsordnung.

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