Testo di legge

1Der Kanton fördert und regelt die Zusammenarbeit unter den Gemeinden. Er kann Gemeindezusammenschlüsse unterstützen. *

2Mehrere Gemeinden können sich zur Erfüllung bestimmter Aufgaben zu Gemeindeverbänden zusammenschliessen. Die Organisation wird in Satzungen getroffen, die der Genehmigung des Regierungsrates unterliegen.

3Durch Gesetz können die Gemeinden verpflichtet werden, Gemeindeverbände zu bilden oder einem Gemeindeverband beizutreten.

4Die Stimmberechtigten der angeschlossenen Gemeinden haben in den Gemeindeverbänden nach Massgabe des Gesetzes Wahl-, Antrags- und Entscheidungsrechte.

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