Texte de loi
1Der Regierungsrat ist die oberste leitende und vollziehende Behörde des Kantons.
2Er wahrt die Verfassung und setzt die Gesetze, die Verordnungen und die Beschlüsse des Kantonsrates um.
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1Der Regierungsrat ist die oberste leitende und vollziehende Behörde des Kantons.
2Er wahrt die Verfassung und setzt die Gesetze, die Verordnungen und die Beschlüsse des Kantonsrates um.
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