Texte de loi

1Die Menschenrechte und Grundrechte sind gemäss der Bundesverfassung2, den für die Schweiz verbindlichen internationalen Abkommen und der Kantonsverfassung gewährleistet.

2Die Bestimmungen der Bundesverfassung über die Verwirklichung und die Einschränkung der Grundrechte gelten auch für die Grundrechte des kantonalen Rechts.

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