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Texte de loi
Fedlex ↗

1Liegen ausserordentliche Umstände vor, so kann der Anspruch auf persönlichen Verkehr auch andern Personen, insbesondere Verwandten, eingeräumt werden, sofern dies dem Wohle des Kindes dient.

2Die für die Eltern aufgestellten Schranken des Besuchsrechtes gelten sinngemäss.

Uebersicht

Art. 274a ZGB — Art. 274a ZGB