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Texte de loi
Fedlex ↗

1Eine Person darf das Kind adoptieren, mit dessen Mutter oder Vater sie:

1.
verheiratet ist;
2.
in eingetragener Partnerschaft lebt;
3.
eine faktische Lebensgemeinschaft führt.

2Das Paar muss seit mindestens drei Jahren einen gemeinsamen Haushalt führen.

3Personen in einer faktischen Lebensgemeinschaft dürfen weder verheiratet noch durch eine eingetragene Partnerschaft gebunden sein.

Uebersicht

Art. 264c ZGB — Art. 264c ZGB