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Texte de loi
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1Der Kläger hat zu beweisen, dass der Anerkennende nicht der Vater des Kindes ist.

2Mutter und Kind haben diesen Beweis jedoch nur zu erbringen, wenn der Anerkennende glaubhaft macht, dass er der Mutter um die Zeit der Empfängnis beigewohnt habe.

Uebersicht

Art. 260b ZGB — Art. 260b ZGB