Texte de loi
1Die Gemeinden, ausgenommen die Korporationsgemeinden, erheben Steuern, wenn ihre Einnahmen zur Erfüllung ihrer Aufgaben nicht ausreichen.
2Das Gesetz regelt den Finanzausgleich unter den Gemeinden.
Noch kein Inhalt verfügbar.
1Die Gemeinden, ausgenommen die Korporationsgemeinden, erheben Steuern, wenn ihre Einnahmen zur Erfüllung ihrer Aufgaben nicht ausreichen.
2Das Gesetz regelt den Finanzausgleich unter den Gemeinden.
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