Texte de loi
1Staat und Gemeinden sowie deren Behörden und Beamte haften für ihre Tätigkeit im Rahmen des Gesetzes.
2In gleicher Weise haften die andern Körperschaften und die Anstalten des öffentlichen Rechts.
3… *
Noch kein Inhalt verfügbar.
1Staat und Gemeinden sowie deren Behörden und Beamte haften für ihre Tätigkeit im Rahmen des Gesetzes.
2In gleicher Weise haften die andern Körperschaften und die Anstalten des öffentlichen Rechts.
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