Texte de loi
1Die Einwohnergemeinde besteht aus den auf dem Gemeindegebiet wohnsässigen Personen.
2Das Gebiet der Einwohnergemeinde ist unter Vorbehalt des Artikels 26 gewährleistet.
Noch kein Inhalt verfügbar.
1Die Einwohnergemeinde besteht aus den auf dem Gemeindegebiet wohnsässigen Personen.
2Das Gebiet der Einwohnergemeinde ist unter Vorbehalt des Artikels 26 gewährleistet.
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