Texte de loi
1In jeder Gemeinde bestehen folgende Organe:
a) eine Versammlung der in der Gemeinde stimmberechtigten Bürger; b) ein Gemeinderat, der von der Gemeindeversammlung gewählt wird.
2Die Gemeindeversammlung wählt aus der Mitte der Gemeinderäte einen Präsidenten und einen Vize-Präsidenten.
3Im weiteren bestimmt das Gesetz die Grundsätze der Gemeindeorganisation.
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