Texte de loi

1Die Gemeinden üben ihre Tätigkeit so aus, dass sie mit dem Gemeinwohl und dem Interesse der übrigen Gemeinwesen vereinbar ist.

2Sie führen ihre eigenen sowie die ihnen durch Gesetz übertragenen Aufgaben aus.

3Das Gemeindevermögen muss zweckmässig verwendet und sorgfältig verwaltet werden.

Noch kein Inhalt verfügbar.