Texte de loi

1Der Bezirksrat schliesst die Rechnungen des Bezirkes ab und verteilt die demselben zufallenden Lasten unter die Gemeinden, unter Vorbehalt des Rekurses an den Staatsrat.

2Er nimmt alljährlich Kenntnis von dem Berichte über die Finanzverwaltung des Staates.

3Er vertritt den Bezirk und wacht im besonderen über dessen ökonomische Entwicklung und die Verwertung der landwirtschaftlichen Produkte desselben.

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