Texte de loi
1Die Abgeordneten üben ihr Mandat frei aus.
2Die Abgeordneten können ohne Ermächtigung des Grossen Rates für die von ihnen vor der Versammlung oder in Kommissionen gemachten Äusserungen nicht strafrechtlich verfolgt werden.
3Ausser bei Ertappen auf frischer Tat können sie während den Sessionen ohne Ermächtigung der Versammlung nicht verhaftet werden.
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