Texte de loi
1Träger der Volksschulen sind die Gemeinden oder Gemeindeverbände.
2Der Kanton unterstützt und beaufsichtigt die Gemeinden und die Gemeindeverbände.
Noch kein Inhalt verfügbar.
1Träger der Volksschulen sind die Gemeinden oder Gemeindeverbände.
2Der Kanton unterstützt und beaufsichtigt die Gemeinden und die Gemeindeverbände.
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