Texte de loi
1Die Landeskirchen können in ihrem Organisationsstatut den Kreis der in kirchlichen Angelegenheiten Stimmberechtigten ausdehnen.
2Die Landeskirchen können diese Befugnis den Kirchgemeinden übertragen.
Noch kein Inhalt verfügbar.
1Die Landeskirchen können in ihrem Organisationsstatut den Kreis der in kirchlichen Angelegenheiten Stimmberechtigten ausdehnen.
2Die Landeskirchen können diese Befugnis den Kirchgemeinden übertragen.
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