Texte de loi
1Vorlagen auf Teilrevision der Kantonsverfassung werden vom Landrat oder durch Volksinitiative der obligatorischen Volksabstimmung unterbreitet.
2Übergangsbestimmung: Der Regierungsrat kann Volksinitiativen, die zur Zeit des Inkrafttretens dieser Verfassung hängig sind, redaktionell dem Text der neuen Verfassung anpassen.
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