Texte de loi

1Oberstes Organ der Gemeinde sind die Stimmberechtigten. *

2Jede Einwohnergemeinde hat einen Gemeinderat, jede Kirchgemeinde einen Kirchenrat und jede Ortsbürgergemeinde einen Ortsbürgerrat zu wählen. Für besondere Aufgaben können weitere Behörden, insbesondere ein Schulrat und ein Sozialrat, gewählt werden. *

3Die Organisation der Korporationsbürgergemeinden richtet sich nach dem Recht der Korporationen.

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