Texte de loi
1Oberstes Organ der Gemeinde sind die Stimmberechtigten. *
2Jede Einwohnergemeinde hat einen Gemeinderat, jede Kirchgemeinde einen Kirchenrat und jede Ortsbürgergemeinde einen Ortsbürgerrat zu wählen. Für besondere Aufgaben können weitere Behörden, insbesondere ein Schulrat und ein Sozialrat, gewählt werden. *
3Die Organisation der Korporationsbürgergemeinden richtet sich nach dem Recht der Korporationen.
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