Texte de loi

1Die Zivilgerichtsbarkeit wird ausgeübt durch:

a) die Schlichtungsbehörde b) * die Landgerichtspräsidien c) * das Landgericht d) das Obergericht

2Das Gesetz kann bestimmte Zivilstreitigkeiten besonderen Organen zuweisen.

Noch kein Inhalt verfügbar.