Texte de loi

1Kanton und Gemeinden ordnen die zweckmässige und haushälterische Nutzung und Überbauung des Bodens. *

2Sie sorgen für die Erhaltung des Nichtsiedlungsgebietes. *

3Sie treffen Massnahmen für eine qualitativ hochwertige Siedlungsentwicklung nach innen und zur Stärkung der Siedlungserneuerung. *

4Sie können Massnahmen zur Förderung des Wohnungsbaus treffen. *

Noch kein Inhalt verfügbar.