Texte de loi
1Kanton und Gemeinden ordnen die zweckmässige und haushälterische Nutzung und Überbauung des Bodens. *
2Sie sorgen für die Erhaltung des Nichtsiedlungsgebietes. *
3Sie treffen Massnahmen für eine qualitativ hochwertige Siedlungsentwicklung nach innen und zur Stärkung der Siedlungserneuerung. *
4Sie können Massnahmen zur Förderung des Wohnungsbaus treffen. *
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