Texte de loi

1Der Grosse Rat wählt für die Dauer eines Jahres den Präsidenten und den Vizepräsidenten des Regierungsrates. Der Präsident ist für das folgende Jahr nicht wiederwählbar.

2Er wählt den Staatsschreiber, die Präsidenten, die Mitglieder und die Ersatzmitglieder der kantonalen Gerichte sowie den Generalstaatsanwalt. *

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