Texte de loi
1Kanton, Bezirke und Gemeinden erheben die zur Ausübung ihrer Tätigkeit notwendigen Steuern.
2Bei der Ausgestaltung der Steuern beachten sie das Legalitätsprinzip, die Grundsätze der Allgemeinheit und Gleichmässigkeit der Besteuerung sowie die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit.
3Die Steuern sind so zu bemessen, dass der Leistungswille und die Wettbewerbsfähigkeit erhalten bleiben und die Selbstvorsorge gefördert wird.
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