Texte de loi
Der Regierungsrat:
a) legt die wesentlichen Ziele und die Mittel der staatlichen Tätigkeit fest; b) erstellt eine Tätigkeits- und Finanzplanung sowie ein Gesetzgebungsprogramm; c) koordiniert die staatlichen Tätigkeiten; d) bereitet in der Regel die Geschäfte des Kantonsrates vor; e) führt und beaufsichtigt die kantonale Verwaltung; f) vertritt den Kanton nach innen und aussen; g) erfüllt die weiteren ihm übertragenen Aufgaben.
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