Texte de loi

4 Wahl

1Der Kantonsrat wird in geheimer Abstimmung in den Gemeinden gewählt.

2Jede Gemeinde bildet einen Wahlkreis. Die Sitze werden unter die Gemeinden im Verhältnis zu ihrer Wohnbevölkerung verteilt, wobei jede Gemeinde Anspruch auf mindestens einen Sitz hat.

3Der Kantonsrat wird nach dem Verhältniswahlverfahren (Proporz) gewählt. Das Gesetz kann Mindestquoren vorsehen.

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