Texte de loi
1Der Kanton regelt durch Gesetz die Grundzüge der Rechte und Pflichten
a) der Untersuchungsgefangenen; b) der Personen im Straf- und Massnahmenvollzug; c) der aus fürsorgerischen Gründen Eingewiesenen.
Noch kein Inhalt verfügbar.
1Der Kanton regelt durch Gesetz die Grundzüge der Rechte und Pflichten
a) der Untersuchungsgefangenen; b) der Personen im Straf- und Massnahmenvollzug; c) der aus fürsorgerischen Gründen Eingewiesenen.
Noch kein Inhalt verfügbar.