Texte de loi

1Der Regierungsrat kann neue einmalige Ausgaben bis zum Betrag von 250'000 Franken und jährlich wiederkehrende Ausgaben bis zum Betrag von 50'000 Franken beschliessen. *

2Er kann Anleihen aufnehmen und erneuern.

3Er verfügt über das Finanzvermögen. Finanzielle Beteiligungen an privatrechtlichen Unternehmungen unterstehen den Bestimmungen über die Ausgabenbefugnis, wenn sie nicht ausschliesslich der Kapitalanlage dienen.

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