Texte de loi
1Der Kantonsrat behandelt den Legislaturplan und den integrierten Aufgaben- und Finanzplan sowie weitere grundlegende Pläne in einzelnen Aufgabenbereichen und nimmt davon Kenntnis.
2Mit dem Planungsbeschluss beauftragt der Kantonsrat den Regierungsrat zur Entwicklung einer Staatsaufgabe in bestimmter Richtung.
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