Texte de loi
1Die freie wirtschaftliche Betätigung ist gewährleistet.
2Jeder kann seinen Beruf und seinen Arbeitsplatz frei wählen.
3Der Kanton nimmt bei rechtmässigen Kampfmassnahmen zwischen Sozialpartnern nicht Partei.
Noch kein Inhalt verfügbar.
1Die freie wirtschaftliche Betätigung ist gewährleistet.
2Jeder kann seinen Beruf und seinen Arbeitsplatz frei wählen.
3Der Kanton nimmt bei rechtmässigen Kampfmassnahmen zwischen Sozialpartnern nicht Partei.
Noch kein Inhalt verfügbar.