Texte de loi
1Steuererleichterungen sind insbesondere zu gewähren für
a) die Familie; b) Personen mit Unterstützungspflichten oder freiwillig übernommenen Pflegeaufgaben; c) die Schaffung und Erhaltung von selbstgenutztem Wohnungseigentum; d) die Selbstvorsorge, namentlich eine angemessene Vermögensbildung; e) die berufliche Weiterbildung und Umschulung.
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