Texte de loi
1Jeder hat das Recht, sich mit anderen zu versammeln und zu Vereinigungen zusammenzuschliessen oder Versammlungen und Vereinigungen fernzubleiben.
2Versammlungen und Kundgebungen auf öffentlichem Grund dürfen nur eingeschränkt oder verboten werden, wenn eine ernste und unmittelbare Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit besteht.
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